Geschäftsordnung
der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit - Deutsche Sektion
I. Mitglieder und Gruppen
Neumitglieder richten ihren Mitgliedsantrag an den Vorstand der deutschen Sektion. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Um als Gruppe der Deutschen Sektion der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit anerkannt zu werden, sollen in der Regel mindestens 10 Mitglieder örtlich zusammengefasst sein. Neue Gruppen bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
Jede Gruppe organisiert sich und arbeitet selbständig gemäß den Zielen der IFFF. Eingaben und Anträge, die über den Bereich einer Gruppe hinausgehen, sind mit dem Vorstand abzusprechen.
Jede Gruppe ist zu einem schriftlichen Jahres- und Kassenbericht verpflichtet.
II. Jahresmitgliederversammlung und Vorstand
Die Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr vom Vorstand einberufen. Sie ist mitgliederöffentlich. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Für die Teilnehmerinnen kann auf Antrag ein Kostenzuschuss von 50% der Fahrtkosten (Bahntarif 2. Klasse) gewährt werden. Der Vorstand der deutschen Sektion wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeisterin. Es können weitere Mitglieder in den Vorstand gewählt werden.
Gewählt werden auch die Vertreterin der deutschen Sektion im International Board und ihre Stellvertreterin sowie die Delegierten für den Internationalen Kongress der IFFF. Die Mitgliederversammlung behandelt und beschließt über die eingereichten Anträge. Eine zu Beginn gewählte Antragskommission von mindestens zwei Mitgliedern fasst die Anträge zusammen und legt sie zur Abstimmung vor.
Der Vorstand legt auf der Mitgliederversammlung einen Tätigkeits- und einen Kassenbericht vor. Der von der Mitgliederversammlung bestätigte Tätigkeitsbericht soll von den Mitgliedern des Exekutivkomitees in ihren Berichten für dessen Sitzung und den Internationalen Kongress berücksichtigt werden. Diese Berichte werden dem Vorstand vor der Exekutivsitzung bzw. vor dem Kongress übermittelt.
Der Vorstand soll mindestens einmal im Jahr zusammenkommen. Die Sitzungen sind für Mitglieder öffentlich.
Bei den Wahlen und Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Satzungsänderungen ist eine 3/4 Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
III. Geschäftsstelle
Die Mitgliederversammlung bestimmt den Sitz der Geschäftsstelle, der Vorstand stellt die Geschäftsführerin ein.
Die Geschäftsführerin ist verpflichtet, den Vorstand über ihre Tätigkeiten zu informieren. Stellungnahmen und Erklärungen namens der Deutschen Sektion dürfen von der Geschäftsführerin nur nach Abstimmung mit dem Vorstand abgegeben werden.
IV. Beiträge
Die Mitglieder zahlen ihren Beitrag auf das Konto der Deutschen Sektion. Die Schatzmeisterin führt einen von der Mitgliederversammlung beschlossenen Betrag an die Gruppen ab.
Alle Gelder der Sektion dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden. Es darf niemand durch Verwaltungsausgaben und/oder Geldleistungen, die den Zwecken der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit fremd sind, begünstigt werden.
