28. Oktober 2019

40 Jahre CEDAW: Kein einziger Fall in Deutschland beruft sich aktuell auf die UN-Frauenrechtskonvention

Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) besuchte Daniela Behrens, Leiterin der Gleichstellungsabteilung des BMFSFJ, das Forum Menschenrechte. Sie gab einen Überblick über den derzeitigen Stand der Umsetzung von CEDAW und andere Gleichstellungsthemen, die das BMFSFJ aktuell behandelt. 

Gleichstellungspolitische Themen seien derzeit überall unter Druck geraten, machte Behrens zunächst deutlich. Als Beispiele nannte sie den Rückgang von weiblichen Abgeordneten in den Parlamenten, die anhaltende Lohnlücke von 32% und einen Antrag der AfD-Fraktion Schleswig-Holsteins, der die Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragen fordert.

Behrens stellte klar, dass es Zeit sei, die UN-Frauenrechtskonvention sichtbarer zu machen. Aktuell gäbe es in Deutschland keinen einzigen Fall, der sich auf die Frauenrechtskonvention berufe, sagte sie. Mit der Konvention existiere schon lange ein internationales Instrument, das wäre es früher angewandt wurden, hätte verhindern können, dass sich so lange um eine Frauenquote gekümmert werden musste. 

Als Schwerpunkte für die Umsetzung von CEDAW in Deutschland nannte Behrens:

  1. die wirtschaftliche Stärkung und gerechte Teilhabe von Frauen;
  2. Bekämpfung von Gewalt und 
  3. eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie.

Frauen in Führungspositionen müssten noch immer gestärkt werden, da die „Gläserne Decke“ nach wie vor existiere, sagte Behrens. Aktuell würde das FüPoG-Gesetz, für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern evaluiert. Um gegen die „Gender Pay Gap“ anzukommen, wurde das Kita-Gesetz erlassen, das ElterngeldPlus stände bereit, soziale Berufe würden aufgewertet werden und das Endgeldtransparenz wurde erlassen. 

Zum Thema „Bekämpfung von Gewalt“ betonte Behrens, dass noch immer jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner ermordet wird. Ende November solle am Tag gegen Gewalt an Frauen erneut darauf aufmerksam gemacht werden. Außerdem machte Behrens deutlich, dass eine bessere Struktur für Hilfesysteme wie Frauenhäuser benötigt werde. Dafür existiere inzwischen ein Runder Tisch, der Akteur*innen aus Bund, Ländern und Kommunen vereint. Außerdem ständen aktuell 120 000 000 Euro zur Verfügung, um die Frauenhäuser in Deutschland besser aufzustellen. Dazu gehöre auch, eine Frauenhausampel aufzubauen, die Frauen online signalisiere, ob in der Nähe ein Frauenhausplatz frei sei. Behrens rief dazu auf, dass sich gute Projekte, die sich gegen Gewalt an Frauen einsetzen, um eine Förderung durch das BMFSFJ bemühten.

Als Eckpunkte für eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie nannte Behrens die Einrichtung eines Bundesinstituts für Gleichstellung, die Erhöhung des Frauenanteils in bundeseigenen Unternehmen und der Ausbau der Umsetzung der Istanbul-Konvention. 

Der nächste CEDAW-Staatenbericht steht 2020/21 an. Behrens rief die zivilgesellschaftlichen Organisationen dazu auf, das Instrument zu nutzen, indem Fragen für den Fragenkatalog des CEDAW-Ausschusses eingereicht würden. 

von Marieke Eilers