Ansatzpunkte WILPF/IFFF zum Entwurf der Bundesregierung zum NAP1325
Heidi Meinzolt, WILPF Europa Koordinatorin und Frauensicherheitsrat
Aussen-und sicherheitspolitischer Rahmen:
Wünschenswert – und unseres Erachtens auch im Sinne der AutorInnen der 1325 aus dem Spektrum von Peacewomen – wäre die Erweiterung des Begriffs von Krise und Konflikt unter dem Stichwort „menschliche Sicherheit“, hin zu einer Friedenspolitik die diesen Namen mit Würde trägt. Deshalb fehlt im vorliegenden NAP dieser Bezug: unser Ziel ist die Freiheit aller Menschen vor Angst – insbesondere auch vor Bedrohungen durch sexualisierte Gewalt – und die Sicherung existenzieller Bedürfnisse und Menschenrechte.
Wir wollen der Konfliktvorbeuge weitreichende Priorität einräumen und sie nicht einfach parallel zu den anderen Konfliktphasen ansetzen. Zentrales Präventionsinstrumente liegen im zivilen Bereich. In dieser Phase können Frauen ihre besonderen kommunikativen, vermittelnden und grenzüberwindenden Kompetenz zum Tragen bringen. Mit einer klaren Priorisierung könnte ein notwendiger Paradigmenwechsel in der Politik eingeleitet werde.
Ein entscheidender Schritt für eine erfolgreiche Prävention sind entsprechende Frühwarnindikatoren, die das gesellschaftliche Wissen und die Vernetzung von Frauen und Frauen-Friedensgruppen nutzen und sie auf allen Ebenen in diplomatische Missionen einzuschalten.
Erfolgreiche Prävention verlangt auch einen Stopp des Waffenhandels – insbesondere in Konfliktregionen, auch unter Inkaufnahme der Aussetzung bestehender Lieferverträge. Neben der prinzipielle Einhaltung restriktiver Waffenexportrichtlinien ist die Bundesrepublik als 3. Größter Exporteur besonders aufgerufen zu substantiellen Abrüstungsschritten, insbesondere auch im Bereich Kleinwaffen – die Leib und Leben von Frauen nicht nur in Friedenszeiten, erheblich mehr aber in Phasen der Konfliktentwicklung und durch die erhöhte Gewaltbereitschaft in Krisengesellschaften gefährden.
Armut auch in Europa als an Bedeutung gewinnender Faktor sozialer Spannungen gefährdet den sozialen Frieden. Diese Armut ist weiblich. Sie fährt die Emanzipationsfortschritte der letzten 30 Jahre zurück und schließt Frauen zunehmend nicht nur vom Arbeitsmarkt, sondern von gesellschaftlichen Tätigkeiten aus. Diese Armut ist ein geschlechtsspezifischer Frühwarnindikator gegen rechtsradikale Gewaltübergriffe und eine Radikalisierung der Gesellschaft insgesamt. Sie läßt die weiblichen Stimmen verstummen (EWL-Warnung), die es für eine Beteiligung der Frauen an allen Phasen der Konfliktlösung im Sinne der Res.1325 bedürfte. Das muss mit besonderen Anstrengungen in einem NAP aufgefangen werden – und zwar sowohl bezüglich der steigenden Anzahl weiblicher Opfer, als auch in verringerten Chancen zur Partizipation. Wir vertreten, dass Frauenfriedensgruppen auf allen Ebenen der Prävention einschließlich der Führungs- und Entscheidungsebenen einbezogen werden müssen.
Bei der Vorbereitung von Einsätzen gilt es folgendes zu beachten: Vor den Einzelmaßnahmen muss es eine geschlechtsspezifische Analyse des Konfliktes, des Einsatzgebietes und seiner Folgen geben. Dazu gehört auch die Sensibilisierung für Traumata und deren Folgen. Ein zentraler Gegenstand der Fortbildung muss die Auseinandersetzung mit militarisierter Männlichkeit, Männlichkeitsbildern und dem Abbau von Geschlechterstereotypen sein. Unter der Beachtung dieser Ergebnisse kann erst eine passgenaue und einsatzorientierte Ausbildung geplant werden.
Die Einhaltung verbindliche Verhaltensregeln aus diesem Kontext ist eine Bedingung für die Unterstützung von Hilfsorganisationen. Auch die Geberpolitik muss diese Kriterien berücksichtigen und muss mit Sanktionsmechanismen gekoppelt sein.
Null Toleranz gilt bei Verstößen gegen die entsprechenden Codes of Conduct nicht nur im Zielland sondern auch beim eigenen Personal.
Die Schaffung international zu besetzender Posten von Gender-Beraterinnen und –beratern, die in Friedensmissionen hoch angesiedelt und personell und finanziell gut ausgestattet sind muss besonders gefördert werden.
„Spitzenpositionen internationaler Missionen und Mediatorenstellen bei Friedensverhandlungen müssen gleichberechtigt mit Frauen besetzt werden. Sinnvoll haben sich hier z.B. bei der OSZE Akteurinnenlisten für einen Kompetenzkatalog erwiesen, der im Einsatzfall konsultiert werden muss.
Dieses personelle Reservoir muss bewusst aufgebaut werden und eine eventuell erforderliche Förderung von Frauen muss finanziell sichergestellt werden. Gleichzeitig müssen auch Männer verpflichtet und entsprechend geschult werden, lokale Frauen und Frauenorganisationen sowie geschlechterspezifische Themen in Friedensverhandlungen einzubeziehen. Die Vernetzung der lokalen und regionalen (Frauen)Friedensorganisationen muss nachhaltig gefördert werden. Sondermittel für Frauenorganisation mit deren Hilfe sie frauenspezifische Belange beim Wideraufbau nachhaltig und verlässlich finanzieren können, sollen eingestellt werden.
Entscheidend ist auch die Strafverfolgung ausländischer, aber auch deutscher Täterinnen und Täter und ein finanziell angemessen ausgestatteter Zeuginnenschutz und die psychologische begleitete Vorbereitung der Zeuginnen auf einen Prozess sichergestellt werden.
Zur Umsetzung wollen wir ein „living document“ in dessen Weiterentwicklung die Zivilgesellschaft, namentlich Frauenfriedensgruppen einbezogen werden. Dazu
Dazu braucht es strukturelle Voraussetzungen, die in der bisherigen Vorlage fehlen:
Wir schlagen vor mindestens halbjährige Besprechungen der interministeriellen AG mit Frauen-Friedensorganisationen politisch zu institutionalisieren (Empfehlungen aller Auswertungsgremien/EPLO/WILPF) und konkret zu finanzieren. Dies ist unverzichtbar für den Austausch von good practice, Lageeinschätzungen, Netzwerkexpertisen u.a. für fact finding und Kontakte in Konfliktregionen und zu Friedensfachkräften.
Positive Beispiele dazu gibt es z.B. aus Schweden zu vermelden am Beispiel Operation 1325/Schweden mit fortgeführter Konsultation und gemeinsamen Fieldoperations – in Zusammenarbeit ziviler Kräfte aus dem politisch-humanitären Bereich und vor Ort. Ziel könnte ein Gender Audit der Aussen-Friedens-Sicherheits-und Entwicklungspolitik sein.
Konsultation der interministeriellen AG mit der Zivilgesellschaft am 21.11.:
Mit einer hervorragenden Vorbereitung aus dem Bereich des Bündnis 1325 stießen wir auf recht viel Offenheit. Der Zeitrahmen ist eng, aber es wurden weitere Konsultationen insbesondere aber auch im Hinblick auf eine Weiterentwicklung eines 2. NAPs versprochen. Einige Anregungen werden bereits jetzt eingehen – das Gesamtunternehmen soll aber nicht gefährdet werden. Anlass für die Verfassiung eines NAP war der wachsende internationale Druck, der Wille des AA einen guten Abgang aus dem UNO-Sicherheitsrat zu haben und das Beispiel der Amerikaner. Eine Budgetierung im NAP wurde abgelehnt – Umwidmung von Artikeln aber in Aussicht gestellt. Der NAP soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und dann verschickt werden und auch in die Berichtspraxis der Botschaften eingehen.
Unsere Beobachtung und weitere Arbeit wird nicht obsolet, aber eine Etappe scheint geschafft.