Bekämpfung der Straflosigkeit sexualisierter Kriegsgewalt
Neue UN-Sicherheitsratsresolution 2106
Der Sicherheitsrat hat am 24. Juni 2013 mit der Annahme einer neuen Resolution ein Zeichen gegen sexualisierte Gewalt in Konflikten gesetzt. Wie in den Vorgängerresolutionen 1820 (2008), 1888 (2009) und 1960 (2010) bestätigte der Sicherheitsrat, dass sexualisierte Gewalt als systematisches Kriegsinstrument eine fundamentale Bedrohung für den internationalen Frieden und Sicherheit ist. Während einer Debatte über Frauen, Frieden und Sicherheit, nahm das 15-köpfige Gremium einstimmig die Resolution 2106 mit der Forderung konsequenter und strenger Untersuchung und Verfolgung von Verbrechen sexualisierter Gewalt als zentraler Aspekt der Abschreckung, und Verhütung an.
Der Sicherheitsrat betonte dabei, dass „wirksame Maßnahmen zur Sanktionierung wesentlich zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit beitragen, und die Beteiligung von Frauen wesentliche Voraussetzung für jede Prävention und Schutz“ sei.
Der Rat erkennt die Notwendigkeit für „mehr rechtzeitig, objektive, genaue und zuverlässige Informationen“ als Grundlage für die Prävention und Sanktionierung an, und forderte UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon und die zuständigen Stellen der Vereinten Nationen zur Einrichtung von Monitoring-, Analyse-und Berichtsinstrumente über Konflikt-bezogene sexualisierte Gewalt auf.
Die Resolution ist hier abrufbar als PDF.

Sitzung des Sicherheitsrats über Frauen und Frieden und Sicherheit. UN Photo / Devra Berkowitz