25. November 2012

Bündnis 1325 zum NAP-Entwurf der Bundesregierung

Stellungnahme des Bündnis 1325 zum NAP 1325 der Bundesregierung vom 21.11.12

Generelle Anmerkungen:

Wir begrüßen es sehr und freuen uns, dass die Bundesregierung nun endlich einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung von Resolution 1325 vorlegt. Mit dem 26 Seiten langen Entwurf, wie er uns im November 2012 vorlag, sind wir indes nur teilweise zufrieden. Um es etwas zugespitzt zu formulieren: Die auf den ersten 24 Seiten aufgeblätterte vielschichtige Systematik des NAP mit den sechs „P“ gefällt uns insgesamt sehr. Wir begrüßen es, dass einige Anregungen des Bündnis 1325 übernommen und eingearbeitet wurden. Die Umsetzung, die auf den letzten drei Seiten skizziert wird, ist dafür leider absolut mangelhaft. Der Entwurf wirkt, als habe man auf Seite 24 aufgehört zu arbeiten und vergessen, die letzten zehn Seiten hinzuzufügen, in denen es um eine wirksame Umsetzungsstrategie geht. Anders als öffentlich angedeutet ist er bisher auch kein „living document“, das in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft verändert werden kann (siehe auch letzter Absatz unserer Stellungnahme).

* Die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik insbesondere gegenüber ihren Partnerländern würde erheblich gesteigert, wenn sie viele der Maßnahmen, die sie von anderen fordert, auch selbst durchführt. Dazu gehört ein breiter gesellschaftlicher Diskurs über Frieden- und Sicherheitspolitik ebenso wie die Berücksichtigung geschlechtergerechter Indikatoren bei allen Wohlstandsmessungen.

* Der Terminus „sexuelle Gewalt“ sollte im ganzen Dokument gegen „sexualisierte Gewalt“ ausgetauscht werden.

* Bitte im gesamten Text eine geschlechterinklusive Sprache verwenden, es gibt nicht nur „Akteure“ und „Gender-Berater“.

* Im NAP sollten bei allen Absichtserklärung der Bundesregierung („wirkt darauf hin“… und ähnliche Formulierungen) präzise benannt werden, auf welcher Grundlage sie zu welchem Zeitpunkt aktiv werden will und wie der Erfolg überprüft wird.

Einzelanmerkungen:

Einführung und Ziele

* Ergänzender Kasten, Vorschlag: „Der Aktionsplan greift  Erkenntnisse der Geschlechterforschung und Geschlechterpolitik der letzten Jahre auf, die in weiteren UN-Resolutionen zu „Frauen, Frieden, Sicherheit“ (1820 fff) bereits Eingang finden. Um einer zu simplen Mann-Frau-Polarisierung und einer damit verbundenen problematischen Täter-Opfer-Zuschreibung entgegenzuwirken, berücksichtigt er in seinen Strategien und Maßnahmen auch Männer und Jungen als Opfer sexueller Gewalt, ebenso wie er das Problem der hegemonialen und militarisierten Männlichkeit und dessen Abbau als wichtiges Thema von geschlechtersensiblen Trainings- und Fortbildungsmaßnahmen mitaufgreift.“

* S.6: Den Satz „Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zielt darauf ab, einen umfassenden und kohärenten Ansatz zur Umsetzung von Resolution 1325 … vorzugeben“ bitte an den Anfang auf S.5, allererster Satz unter der Überschrift.

* S.5: „Deren Ziel ist es, Frauen verstärkt…“ Stattdessen bitte: „Ziel soll es es sein, ein paritätisches Repräsentationsverhältnis auf allen Ebenen anzustreben, das heißt einen Frauenanteil von 52 Prozent.“

* S.7. 2.Absatz: Hier wird zwar die Verbindung mit CEDAW hervorgehoben, allerdings sollte auf Artikel 4.1 wortwörtlich Bezug genommen werden.

* S.7, Ende 2.Absatz: „Der Aktionsplan stärkt die Berücksichtigung einer Geschlechterperspektive bei dem Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen“ ergänzen um:  „und aller anderen Institutionen“

* S.8: Kasten: bitte Indikatoren der EU konkret benennen

Maßnahmen

* S.9: Überschrift ist irreführend, statt „Maßnahmen“ sollte es besser „Strategien“ heißen, „Maßnahmen“  sind zur Umsetzung gedacht.

Prävention

* S.10: Hier fehlt generell die Priorisierung der Prävention sowie die Förderung der zivilen Konfliktbearbeitung in Deutschland und den Partnerländern als zentrales Präventionsinstrument. Die Bundesregierung muss die eigenen Waffenexportrichtlinien strikt einhalten. Am besten wären Abrüstungsschritte und ein Stopp des Waffenhandels, insbesondere von Kleinwaffen.

* Zudem fehlt der Bezug zur menschlichen Sicherheit, den das Bündnis 1325 im Eckpunktepapier vorgeschlagen hat: „Die bundesdeutsche Außen- und Sicherheitspolitik sollte „Sicherheit“ nicht länger national oder europäisch-westlich definieren, sondern vom Ansatz der „menschlichen Sicherheit“ ausgehend versuchen, die Sicherheit aller Menschen zu schützen. Ziel ist die Freiheit aller Menschen vor Angst – insbesondere auch vor Bedrohungen durch sexualisierte Gewalt – und die Sicherung existenzieller Bedürfnisse und Menschenrechte. Bestehende „Human Security Networks“, wie sie etwa Kanada oder Finnland aufgebaut haben, sind zu unterstützen.“

* Insgesamt bitte eine stärkere Sprache! Beispielhaft erster Spiegelstrich. Statt „setzt sich ein“:  „In der präventiven Diplomatie berücksichtigt die Bundesregierung geschlechterspezifische Aspekte…“

* Frauenfriedensgruppen müssen auf allen Ebenen der Prävention einschließlich der Führungs- und Entscheidungsebenen einbezogen werden.

* S.10, zweiter Spiegelstrich: Bitte stattdessen: „Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung von  Frühwarnsystemen nur dann, wenn sie geschlechtsspezifische Indikatoren beinhalten.“

* S.10, dritter Spiegelstrich: bitte konkretisieren

* S. 11:  Hier fehlt: „Progressive Männergruppen in Partnerländern, die gegen Gewalt an Frauen kämpfen und der militarisierten Männlichkeit moderne Männlichkeitsbilder entgegensetzen, sind zu fördern.“

Vorbereitung von Einsätzen

* S.11, Ende der Seite:  Bitte folgenden Passus einfügen: „Vor den Einzelmaßnahmen muss es eine geschlechtsspezifische  Analyse des Konfliktes, des Einsatzgebietes und seiner Folgen geben. Dazu gehört auch die Sensibilisierung der Einsatzkräfte für Traumata und deren Folgen. Ein zentraler Gegenstand der Fortbildung muss die Auseinandersetzung mit militarisierter Männlichkeit, Männlichkeitsbildern und dem Abbau von Geschlechterstereotypen sein.“ Sowie folgenden Übergangssatz: „Unter der Beachtung der Ergebnisse wird eine passgenaue und einsatzorientierte Ausbildung geplant.“

* S.12, 2.Spiegelstrich:  Statt „Dazu werden Kenntnisse über die Ursachen…“  bitte: „Dazu gehören geschlechtsspezifische Fragen sowie…“ (Priorisierung im ursprünglichen Text ist falsch, weil Geschlechterfragen nichts Spezielles sind, sondern zentrale Momente in allen Konflikten darstellen)

* S.12, 2. Spiegelstrich: Das Wort „sexueller Missbrauch“ vermeiden, weil es suggeriert, dass es sexuellen Gebrauch gibt. Bitte stattdessen „sexuelle Gewalt“ oder „sexualisierte Gewalt“.

* S.13, 2. Spiegelstrich: „Die Bundesregierung wirkt darauf hin“ ist viel zu schwach formuliert. Stattdessen: „Die Bundesregierung stellt sicher, dass die Vorbereitung… den Zielen der Resolution 1325 entsprechen.“

* S.14, nach dem 2.Spiegelstrich: Es fehlt ein neuer Spiegelstrich: „Die Bundesregierung verpflichtet sich zur Sanktionierung bei Verstößen gegen die entsprechenden Codes of Conduct beim eigenen Personal. Null Toleranz gegenüber Verstößen!“

* S.14, 3. Spiegelstrich: „Die Bundesregierung knüpft die Unterstützung deutscher Hilfsorganisationen an deren Verpflichtung zur Einhaltung verbindlicher Verhaltensregeln.“

* S.14, 4. Spiegelstrich: Bitte ersetzen durch: „Die Bundesregierung unterstützt und forciert die Schaffung international zu besetzender Posten von Gender-Beraterinnen und –beratern, die in Friedensmissionen hoch angesiedelt und personell und finanziell gut ausgestattet sind.“

Beteiligung:

* S.14: Ersten Satz streichen. Weiter stattdessen mit: „Spitzenpositionen internationaler Missionen und Mediatorenstellen bei Friedensverhandlungen müssen gleichberechtigt mit Frauen besetzt werden.  Eine eventuell erforderliche Förderung von Frauen muss finanziell sichergestellt werden. Frauen wie Männer müssen  die Einbeziehung von frauenspezifischen Fragen in die Arbeit der Vereinten Nationen  sicherstellen. Gleichzeitig müssen auch Männer verpflichtet und entsprechend geschult werden, lokale Frauen und Frauenorganisationen sowie geschlechterspezifische Themen in Friedensverhandlungen einzubeziehen. Die Vernetzung der lokalen und regionalen (Frauen)Friedensorganisationen muss nachhaltig gefördert werden.“

* S.15, 1. Spiegelstrich nach dem Kasten, stattdessen bitte: „Die Bundesregierung knüpft ihre Förderungen daran, dass Frauen in Friedensprozessen gleichberechtigt berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt für die Geberpolitik.“

* S.15, 2. Spiegelstrich nach dem Kasten, stattdessen bitte: „Frauenrechts- und Frauenfriedensorganisationen…“

* S.15, letzter Spiegelstrich: Bitte nicht „Behinderte“, sondern „Frauen mit Behinderungen“

Schutz:

* S.16, vor den Spiegelstrichen: Hier fehlen die ausdrückliche Nennung männlicher Opfer sexualisierter Gewalt. Vorschlag: „Auch Jungen und Männer müssen als Opfer psychosozial betreut werden, sie müssen ebenfalls einen Zugang zu Justiz und Gerechtigkeit erhalten. Das „Tabu im Tabu“ sexualisierter Gewalt gegen Männer muss gebrochen werden, um verheerende Opfer-Täter-Gewaltdynamiken zu stoppen.“

S. 16, 2.Absatz, „…sexueller Gewalt als Bestandteil von Kriegsstrategien (wie z.B. Massenvergewaltigungen)“, hier bitte einfügen: „insbesondere mithilfe ziviler Maßnahmen entgegenwirken.“

* S.18, 1.Spiegelstrich:  „…für männliche Jugendliche, unter anderem zur Auseinandersetzung mit deren Männlichkeitsbildern…“

* S.18, 2. Spiegelstrich zu Kleinwaffen:  „Die Bundesregierung wirkt darauf hin…“ ergänzen um: Sie sieht sich dazu verpflichtet, ihre eigenen Waffenexporte, insbesondere Kleinwaffen, strikt einzuschränken.“

* S.18: in drei Spiegelstrichen das Wort  „Zwangsprostitution“ ersetzen durch: „Menschenhandel  zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“

* S.18, 2.Spiegelstrich nach dem Kasten: „Sie setzt sich ein für die Stärkung spezifischer sozialer, medizinischer, psychologischer und rechtlicher Dienstleistungen für die Betroffenen…“

* S.18, 3. Spiegelstrich: „Sie setzt sich für die Sensibilisierung und Schulung von…“ Und weiter am Ende des Satzes:  „unter besonderer Berücksichtigung von deren Traumatisierungen.“

* S.18, Einfügung nach dem 3. Spiegelstrich: „Sie stellt die Strafverfolgung deutscher Täter und Täterinnen in diesem Kontext sicher.“

Wiederaufbau:

* S.21, 1.Spiegelstrich, letzte Zeile Ergänzung hinter Frauen: „und deren Interessen und Bedürfnisse…“

* S. 21, vorletzter Spiegelstrich: Nicht nur Dialog soll gefördert werden, sondern Frauen müssen daran paritätisch beteiligt werden.

* S.21, 3.Spiegelstrich nach vorne auf S.19: Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Frauen und Männer gleichberechtigt…“ (Prioritätensetzung! Sies sollte das erste Ziel sein!)

* Neuer Spiegelstrich: „Sondermittel für Frauenorganisationen, mit deren Hilfe sie frauenspezifische Belange beim Wiederaufbau finanzieren können.“

* S.22, erster Spiegelstrich, „Sensibilisierung“ ergänzen durch „und Schulung“

Strafverfolgung:

* S. 22, Einleitung: ergänzen mit: „In diesem Zusammenhang muss ein finanziell angemessen ausgestatteter Zeuginnenschutz und die psychologisch begleitete Vorbereitung der Zeuginnen auf den Prozess sichergestellt werden.“ Außerdem fehlt hier die Erwähnung der männlichen Opfer sexualisierter Gewalt.

* S.22, nach dem 2.Spiegelstrich: „Die Bundesregierung sorgt bei der Entsendung von juristischem Personal im Rahmen internationaler Strafverfolgung und Rechtssprechung dafür, dass diese geschlechtersensibel qualifiziert sind.“

* S.23, 5.Spiegelstrich, Einfügung: „Sie wirkt darauf hin, dass die Ermittlungen vor Ort durch geschlechtsspezifisch geschultes Personal durchgeführt werden – vorzugsweise durch weibliche Personen.“

* S.23, nach dem 5.Spiegelstrich: „Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass Frauen und Mädchen als Opfer und Zeuginnen geschlechterspezifischer Gewalt einen ausreichenden Schutz in den entsprechenden Verfahren genießen. Dazu unterstützt sie auch Frauen(rechts)organisationen vor Ort, die einen entsprechenden Zeuginnenschutz organisieren.“

Grundsätze der Umsetzung:

Der gesamte Teil der Umsetzung ist mangelhaft. Das bei der UNO akkreditierte „Peacewomen“-Projekt von WILPF, das „European Peace Liaison Office“ und viele andere zivilgesellschaftliche Gruppen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Nationale Aktionspläne nur dann eine Wirkungskraft entfalten können, wenn sie folgende Punkte enthalten:

* regelmäßige Treffen mit zivilgesellschaftlichen Gruppen, etwa an Runden Tischen wie in der Schweiz

* jederzeit mögliches Antragsrecht für zivilgesellschaftliche Gruppen wie in der Schweiz (NAP als „living document“ oder „entwicklungsfähiges Dokument“)

* klare Verantwortungsstrukturen wie etwa die Einrichtung einer Taskforce Frauen, Frieden und Sicherheit; eine interministerielle Arbeitsgruppe reicht hier nicht aus

* ein ausgewiesenes Budget, etwa im Rahmen von Gender Budgeting, wobei die einzelnen Maßnahmen mit Haushaltsartikeln und Detailsummen belegt werden sollten

* klar formulierte Prioritäten und Zielmarken

* klare Quoten und Zeiträume

* transparentes Monitoring- und Evaluierungsverfahren

* Indikatoren, die den Stand der Umsetzung widerspiegeln, wie von der UNO und der EU bereits vorgelegt

Wir wünschen uns insbesondere, dass am Punkt „Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft“ nachgearbeitet wird. Es wäre fahrlässig, auf die Expertise und den Sachverstand zivilgesellschaftlicher Gruppen zu verzichten, die teilweise seit Jahren an diesen Problemen arbeiten. Wünschenswert wäre hier etwa ein auf mehrere Monate ausgelegtes Gender Audit der Außen-, Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik.

An der Erarbeitung dieser gemeinsamen Stellungnahme waren Vertreterinnen der folgenden Organisationen beteiligt (alphabetische Reihenfolge):

Amnesty International, Deutscher Frauenrat, Deutscher Frauenring, Deutscher Frauensicherheitsrat, Frauennetz für den Frieden, Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung, Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit, medica mondiale, Pax Christi, Referat Außen- und Sicherheitspolitik in der Heinrich-Böll-Stiftung. Weitere Organisationen formulierten ihr Interesse an einer gemeinsamen Stellungnahme, mussten aber aus Zeitnot absagen.