12. November 2013

CEDAW-Leitlinien zu Menschenrechten von Frauen vor, während und nach einem Konflikt

Neue Allgemeine Empfehlung des UN-Frauenrechtsausschusses (CEDAW) vom 18. Oktober 2013

Der UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW/ Committee on the Elimination of Discrimination against Women) hat eine Allgemeine Empfehlung erlassen zum Thema „women in conflict prevention, conflict and post-conflict situations“ (CEDAW/C/GC/30 vom 18. Oktober 2013). Mit dieser autoritativen Empfehlung zu Menschenrechten von Frauen vor, während und nach einem Konflikt gibt CEDAW konkrete Leitlinien für alle Länder, die die UN-Frauenrechtskonvention ratifiziert haben. Die allgemeine Empfehlung stellt klar, dass CEDAW in allen Formen von Konflikt-und Post-Konflikt-Situationen gilt und konkretisiert die menschenrechtlichen Verpflichtungen etwa in Bezug auf die Überwindung von Rollenstereotypen, Gewalt, die Schaffung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz, Bildung, Beschäftigung und Gesundheit. Ein besonderer Fokus liegt auch auf der Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen gegen Frauen durch nichtstaatliche Akteure. In der Empfehlung wird auch die besondere Rolle von Frauen in der Konfliktprävention, Friedenskonsolidierung und in Wiederaufbauprozessen gestärkt. Es wird die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes des UN-Sicherheitsrates zum Thema Frauen, Frieden, Sicherheit betont und eine bessere Überwachung der Menschenrechte von Frauen in Konflikten gefordert. Die Empfehlung ist hier abrufbar als PDF.

UN-Fachausschüsse, wie der UN-Frauenrechtsausschuss CEDAW, sind die durch jedes Menschenrechtsabkommen der UN eingerichteten Überwachungsorgane, bestehend aus unabhängigen Expertinnen und Experten. Sie überwachen die Verwirklichung des jeweiligen Abkommens und konkretisieren die jeweiligen Bestimmungen durch Allgemeine Bemerkungen (engl. General Comments oder General Recommendations).

In den Allgemeinen Bemerkungen werden die jeweiligen Abkommen näher ausgelegt und weiterentwickelt. In diesen Bemerkungen, die sich an alle Vertragsstaaten richten, sind außerdem Empfehlungen und Verpflichtungen formuliert sowie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation, die die Fachausschüsse von den Vertragsstaaten erwarten. Sämtliche Allgemeinen Bemerkungen sind auf der jeweiligen Ausschussseite beim Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) zu finden: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/Pages/HumanRightsBodies.aspx.