5. Mai 2018

Das UPR-Verfahren

2018 ist Deutschland im Menschenrechtsüberprüfungsverfahren (Universal Periodic Review), ebenso wie z.B. Kamerun, Burkina Faso, Turkmenistan, Kolumbien). WILPF Deutschland hat im Rahmen des Berichtes des Forums Menschenrechte einige Anmerkungen (zu UNR1325) beigetragen und in Zusammenarbeit mit WILPF International eine ausführliche Broschüre und Kurzfassungen, Blogs (siehe auch: Beitrag von Katrin Geyer) vorgelegt. In einer Pre-Session in Genf für NGOs und Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte, die sich im Wesentlichen an die UNO-Botschaften richtet, habe ich unsere Argumente und Empfehlungen vorgetragen, die sich auf 4 Schwerpunkte unter dem Dach der UNR1325 beziehen:

  1. Allgemeine Kritik an der Umsetzung im Rahmen des NAP (fehlendes Budget und Monitoring/Evaluations Mechanismen)
  2. Deutschland als Mitglied multilateraler Institutionen und Austeritätspolitik, die soziale und politische Partizipation von Frauen erheblich einschränken
  3. Deutschlands Rüstungsexport mit der Gefahr sexualisierter Kriegsgewalt in Empfängerländern, die eine Überprüfung der Kriterien bzw. einen Stopp erfordern
  4. Dominanz militärisch/waffengestützter Sicherheitspolitik im Land – kleiner Waffenschein, Klima der Angst, Gewalt und Rechtsentwicklung
  5. Migration, geflüchtete Frauen und Asylsuchende – entsprechende dezentrale und getrennte Unterkünfte, Unterstützung von Mitentscheidungsfähigkeiten

Botschaften schreiben auf Grund der Anhörung und der Empfehlungen und Berichte (WILPF/Katrin Geyer hat z.B. zusätzlich Briefe an zahlreiche Botschaften in Berlin mit Bezug auch auf frühere Empfehlungen geschrieben und wir sind insbesondere mit der kanadischen Botschaft in engen Kontakt getreten). Die Botschaften sind an der Anhörung der Bundesrepublik im Mai beteiligt, die ihrerseits einen Bericht vorgelegt hat und diesen in Genf verteidigt. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Frau Kofler hat im Anschluss an die Pre-Session in Berlin eine Konsultation mit NRO’s und zahlreichen Ministeriumsvertreter*innen organisiert, auf dem ich in sehr offenem Rahmen unsere Argumente nochmals vortragen konnte und durchaus Aufmerksamkeit fand.

Insgesamt ist das UPR-Verfahren sicher ein sehr formallastiger Prozess, aber durchaus eine gute Möglichkeit, unsere internationale Aufstellung und Zusammenarbeit deutlich zu machen und unsere Spezifika als Frauenfriedensorganisation zu betonen. Das nächste UPR-Verfahren steht in 5 Jahren an.

NGO Delegation mit Vertretern der dt. UN Botschaft beim Empfang von UPR Info in Genf

von Heidi Meinzolt