Deutschland im UPR Überprüfungsverfahren des UN-Menschenrechtsrat
WILPF Empfehlungen anlässlich des UPR Verfahrens zu Deutschland
WILPF fordert anlässlich der Überprüfung Deutschlands vor dem UN-Menschenrechtsrat am 25. April 2013 eine Stärkung und einen Ausbau des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 zum Thema „Frauen, Frieden, Sicherheit“. WILPF begrüßt die Verabschiedung des NAP Ende letzten Jahres. Gemeinsam mit dem Frauensicherheitsrat fordert WILPF, dass Prävention bei der Umsetzung der Resolution 1325 und ihrer Folgeresolutionen deutlich ausgebaut wird. Dem NAP muss der Begriff der menschlichen Sicherheit zu Grunde gelegt werden. Konfliktprävention, Konfliktaufarbeitung, auch durch Strafverfolgung, der zivile Schutz von Menschen- und Frauenrechten und soziale Rechte sollen Schwerpunkt Deutschlands in seiner Arbeit mit dem NAP 1325 sein. Notwendig dafür sind eine angemessene Budgetierung und ein effektives Monitoring unter aktiver Einbeziehung der Zivilgesellschaft. WILPF fordert außerdem die Einrichtung einer Task Force zur Umsetzung des NAP 1325.
Deutschland wird am 25. April 2013 zum zweiten Mal vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review, Deutsch „Universelles Periodisches Überprüfungsverfahren“) auf seine Menschenrechtssituation hin überprüft. Nichtregierungsorganisationen waren dazu aufgerufen, zu diesem Verfahren eigene Berichte einzureichen. Der Bericht des Forum Menschenrechte, der Dachorganisation von 50 Menschenrechtsorganisationen, der WILPF angehört, ist hier abrufbar als PDF. Es gab weitere Berichte vom Deutschen Institut für Menschenrechte sowie von der BRK Allianz. Die von WILPF zum Thema Frauen Frieden Sicherheit formulierten Forderungen, die an Deutschland gerichtet werden sollten, sind hier abrufbar als PDF (Englisch).