3. Januar 2018

Deutschlands Nationaler Aktionsplan zur UN-Resolution 1325 über Frauen, Frieden und Sicherheit

Die IFFF und WILPF International haben ihn genau unter die Lupe genommen

Im Oktober reichten wir einen Bericht für die Universal Periodic Review (UPR) ein. Die UPR ist ein Mechanismus des Menschenrechtsrats und eine periodische Überprüfung jedes UN-Mitgliedsstaats, hinsichtlich seiner Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen. Deutschland wird dieser Überprüfung im Mai 2018 unterzogen.

Unsere Analyse des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur UN Resolution 1325 greift verschiedene und in diesem Zusammenhang weniger konventionelle Themen auf. Wir rücken Verbindungen zwischen der Frauen-Frieden-Sicherheits-Agenda (WPS) in den Vordergrund, welche oft weder erörtert, noch anerkannt werden: Wir besprechen beispielsweise Deutschlands Rolle in Organisationen wie der EU und die Auswirkungen von deren Austeritätspolitik, auf die politische Teilhabe von Frauen in betroffenen Ländern; oder thematisieren das erhöhte Sicherheitsbedürfnis in der deutschen Bevölkerung und den drastische Anstieg von Kleinen Waffenscheinen in den letzten Jahren, was eine zusätzliche Bedrohung für die Sicherheit von Frauen darstellen kann. Wir weisen auch auf die unbedingte Notwendigkeit hin, asylsuchende Frauen und geflüchtete Frauen in Entscheidungsprozesse und Asyl- und Flüchtlingsfragen miteinzubinden, wenn Deutschland es ernst meint, die WPS-Agenda sowohl national als auch international voranzutreiben.

Allgemeine Schwachstellen des NAP: WILPF übt Kritik am Entstehungsprozess

Neben dem Fehlen spezifischer Budgetzuweisungen und Indikatoren für das Monitoring im Bereich der Umsetzung des NAP, bemängeln wir hauptsächlich, dass die interministerielle Arbeitsgruppe bisher von der Zivilgesellschaft angesprochene Themenbereiche, wie Konzepte militarisierter Männlichkeit nicht in die Konsultationen aufnahm. Die Teilnahme der Zivilgesellschaft an den Konsultationen beschränkte sich bisher weitgehend auf Informationsaustausch. Damit vergibt Deutschland eine Chance, die Vorgaben normativer Konzepte zur Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit und Frieden entsprechend zu nutzen. Wir empfehlen deshalb, die Umsetzung des NAP finanziell auszustatten und die fortwährende und umfassende Kooperation mit der Zivilgesellschaft sicherzustellen

Austeritätspolitik: Deutschland trägt Verantwortung für die Einschränkung  politischer Teilhabe von Frauen

Der Zusammenhang mag nicht gleich offensichtlich sein: wie sollen Deutschlands Verpflichtungen unter dem NAP mit Frauen in Griechenland zusammenhängen? In dem Report belegen wir, wie Sparpolitik – auferlegt von multilateralen Institutionen wie dem Internationalen Währungsfond (IWF) oder der EU – die ökonomischen und sozialen Rechte von Frauen z.B. in Bosnien-Herzegowina, Griechenland und der Ukraine einschränken. Wenn Frauen durch die Streichung sozialer Maßnahmen diskriminiert werden und somit über unzureichende ökonomische Teilhabe und soziale Rechte verfügen, wenn sie damit an traditionelle Geschlechterrollen gebunden werden, können sie nur unzureichend am politischen Leben, in Friedensverhandlungen und Mediationen teilnehmen. Deutschland, als eines der wichtigsten Mitglieder in beiden Institutionen, verstößt damit nicht nur gegen Verpflichtungen im Rahmen des NAP, sondern auch gegen eine Reihe anderer Menschenrechtsverpflichtungen. In unseren Empfehlungen verweisen wir darauf, dass die Auswirkungen der verordneten Sparpolitik auf Geschlechtergerechtigkeit und Menschenrechtsverpflichtungen (CEDAW ect.) überprüft werden müssen, und dazu die aktive Teilnahme der Zivilgesellschaft gewährleistet werden muss.

Deutschlands Waffenexporte: Großes Risiko für die effektive Umsetzung der WPS 

Obwohl Deutschland, als einer der größten Waffenexporteure der Welt, ein gut entwickeltes Waffenexportkontrollsystem hat, vergibt es weiterhin Exportlizenzen für Länder, die ein zweifelhaftes Menschenrechtsprotokoll haben. Waffenexporte gingen u.a. nach Indien, Irak, Mexiko, Katar und Saudi-Arabien. Die Proliferation von Waffen hat negative Auswirkung auf die Rechte und die Sicherheit von Frauen. Trotz nationaler und internationaler Verpflichtungen hat Deutschland keinen spezifischen Mechanismus eingeführt, Waffenverkäufe zu verhindern, wenn das Risiko besteht, dass sie Auswirkungen auf geschlechtsspezifische Gewalt haben. Deutschland muss umgehend spezifische und transparente Kriterien einführen, um zu gewährleisten, dass die Lizenzierung von Waffenexporten weder geschlechtsspezifische Gewalt fördert noch im Empfängerland dazu beiträgt.

Drastischer Anstieg Kleiner Waffenscheine: Prävention auf nationaler Ebene muss Priorität sein 

Prävention ist eine der Hauptsäulen der Frauen-Frieden-Sicherheits-Agenda (WPS). Es geht um die Ursachenbekämpfung von Konflikten, um jeder Form von sexualisierter Gewalt vorzubeugen. Unsere Aufmerksamkeit gilt daher auch dem steilen Anstieg bei dem Erwerb des ‚Kleinen Waffenscheins’, der leicht zu erhalten ist. Ein – auch medial hochgeschriebenes – Sicherheitsbedürfnis der deutschen Gesellschaft blendet den Aspekt menschlicher Sicherheit aus und kann zu einem Anstieg von Gewaltakten führen, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt. Wir fordern, dass dieser Zusammenhang genau beobachtet wird und, wenn nötig, der Erwerb strenger reguliert wird.

Geflüchtete Frauen müssen vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt werden

Asylsuchende Frauen und Flüchtlingsfrauen leiden in Flüchtlingslagern häufig unter geschlechtsspezifischer Gewalt. Es gibt keinen formellen nationalen Mechanismus, der geschlechtsspezifische Gewalt unter Asylsuchenden und Flüchtlingsfrauen identifiziert. Das Bewusstsein über entsprechende Dienstleistungen und die Unterstützung für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt lässt zu wünschen übrig. Wir empfehlen daher, dass betroffene Frauen in Entscheidungsprozesse und Asyl- und Flüchtlingsfragen eingebunden werden um sicherzustellen, dass Informationen über Hilfsangebote übersetzt und verteilt werden.

von Katrin Geyer