Erklärung anlässlich des internationalen Tages für die Beseitigung von Armut am 17. Oktober 2008
Anlässlich des internationalen Tages für die Beseitigung von Armut am 17. Oktober erinnert die IFFF an die menschenrechtliche Verpflichtung der Staaten zur Armutsbekämpfung. Die IFFF möchte außerdem an das im Jahre 2000 mit der Milleniumserklärung der Vereinten Nationen abgegebene Versprechen erinnern, wonach bis 2015 der Anteil der Weltbevölkerung, der unter extremer Armut und Hunger leidet, halbiert werden soll. Die deprimierende Zwischenbilanz zeigt sich insbesondere an dem kürzlich vorgelegten Welthunger-Index 2008, wonach die Zahl der Hungernden von 848 Mio. auf 923 Mio. Menschen gestiegen ist. Jeder siebte Mensch hungert auf dieser Welt. Diese katastrophale Entwicklung wird sich angesichts der derzeitigen Finanzkrise, die neben die Nahrungsmittel- und Energiekrise getreten ist, womöglich noch weiter verschlechtern. Viele Staaten haben bereits Kürzungen für Hungerbekämpfung und Entwicklung angekündigt. Die Folgen des globalen Bankpokerns dürfen nicht auf Kosten der Ärmsten der Armen gehen. Nach wie vor sind besonders Frauen und Kinder armutsgefährdet.
Auch in Deutschland sind Millionen Menschen von Armut und damit verbundener sozialer Ausgrenzung betroffen. Armut bedeutet nicht nur Einkommensarmut, sondern auch einen Mangel an Lebenschancen und Bildung, mangelnde Partizipationsmöglichkeiten, fehlender Zugang zu Ressourcen und Missachtung der Würde. In der Politik der Armutsbekämpfung ist ein Perspektivenwechsel notwendig. Die Pflicht des Staates zur Verwirklichung der Menschenrechte muss betont und zugleich ein Rechtsanspruch der Betroffenen postuliert werden. Bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, deren 60jähriges Jubiläum dieses Jahr gefeiert wird, haben sich die Staaten zur Notwendigkeit einer Freiheit von Not sowie zu den Menschenrechten, wie etwa dem Recht auf Bildung, dem Recht auf Gesundheit und dem Recht auf angemessenen Wohnraum, bekannt, die in der Folgezeit von internationalen und regionalen Menschenrechtsabkommen rechtsverbindlich verbürgt wurden.
Nicht nur aus menschenrechtlicher Sicht, sondern auch im Sinne eines nachhaltigen Friedens ist eine umfassende Armutsbekämpfung dringend notwendig. Denn Armut bedroht nicht nur den Einzelnen, sondern gefährdet auch den Zusammenhalt und den Frieden in der Gesellschaft und auf der Welt.
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