7. Oktober 2010

IFFF-Erklärung anlässlich des internationalen Tages zur Bekämpfung von Armut am 17.10.2010

im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

Anlässlich des internationalen Tages für die Beseitigung von Armut am 17. Oktober 2010 im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und Sozialer Ausgrenzung fordert die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF/ WILPF), dass die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten zur Armutsbekämpfung konsequent eingehalten werden.

Armut stellt ein weltweites und zunehmendes Problem dar. Die Finanz-, Energie- und Nahrungsmittelkrisen haben die Situation noch verschlechtert. Gleichwohl scheint der politische Wille zur umfassenden Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu fehlen. Dieser Eindruck entsteht auch nach dem sog. Armutsgipfel der Vereinten Nationen in New York im September diesen Jahres. Dieser sollte überprüfen, ob Fortschritte bei den UN-Milleniumsentwicklungszielen erreicht wurden, wonach unter anderem der Anteil der Weltbevölkerung, der unter extremer Armut und Hunger leidet, bis 2015 halbiert werden soll.

Auch in Deutschland sind Millionen Menschen von Armut und damit verbundener sozialer Ausgrenzung betroffen. Armut bedeutet dabei nicht nur Einkommensarmut, sondern auch einen Mangel an Bildung und Teilhabechancen sowie fehlender Zugang zu Ressourcen und damit mangelnde Möglichkeiten auf ein selbstbestimmtes, würdevolles Leben. IFFF fordert die Gewährleistung der Menschenrechte der von Armut und sozialer Ausgrenzung Betroffenen auf ein Leben in Würde und auf umfassende Teilhabe an der Gesellschaft. Wir fordern daher einen Perspektivenwechsel: Weg von einem Fürsorge- und Defizitansatz hin zu einem Rechteansatz der Betroffenen. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das durch das sog. Hartz IV Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang des Jahres bestätigt wurde, muss für alle Menschen garantiert werden. Die genannten Grundsätze müssen auch bei der aktuellen Entwicklung einer neuen gesetzlichen Grundlage zum Arbeitslosengeld II eingehalten werden.

IFFF fordert, die Haushalte so auszurichten, dass ausreichend Ressourcen für Armutsbekämpfung, für soziale Leistungen und für Friedenssicherung bereit stehen. Während die Rüstungsausgaben steigen, werden die Mittel für Sozialleistungen, humanitäre Hilfsprogramme und Krisenprävention gekürzt. Nicht nur im Zusammenhang mit den Sparplänen regt die IFFF ein Human Rights Budgeting an.

Armut muss als mehrdimensionales und strukturelles Problem anerkannt werden, welches sich in vielen Lebensbereichen auswirkt und die Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und in sozialen Netzwerken einschränkt. Notwendig ist es zudem, Armut mit anderen Ursachen der Ausgrenzung in Verbindung zu setzen, beispielsweise Rassismus, Sexismus oder Behindertenfeindlichkeit. Der Menschenrechtsansatz erfordert eine spezielle Ausrichtung auf besonders Benachteiligte. In Deutschland sind neben langzeitarbeitslosen Menschen vor allem Frauen und Kinder sowie Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen.

Eine umfassende Armutsbekämpfung ist notwendig. Armut bedroht nicht nur den Einzelnen, sondern gefährdet auch den Zusammenhalt und den Frieden in der Gesellschaft und auf der Welt.

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