31. August 2009

IFFF/WILPF Forderung zur Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 anlässlich der Bundestagswahl

Anlässlich der Bundestagswahl hat die IFFF folgende Frage und Forderung zum einen über die Webseite abgeordnetenwatch.de und zum anderen in E-Mails an ausgewählte Kandidatinnen und Kandidaten gestellt:

Zur Umsetzung der UN-Resolutionen 1325 und 1820: Beabsichtigen Sie, die Forderungen der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF/WILPF) nach einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolutionen 1325 (unter der Maßgabe der 3 Ps: Prävention von Kriegen, Protektion und Partizipation von Frauen) und 1820 (Schutz vor gewalttätigen Übergriffen in bewaffneten Konflikten) im deutschen Bundestag aktiv zu unterstützen, eine ressortübergreifende Zusammenarbeit (AA, BMZ, BMV und BMFSJ) dazu anzuregen und sich dafür einzusetzen, dass das Ziel der Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Resolutionen in einem eventuellen Koalitionsvertrag verbindlich verankert wird?

Hintergrund:

Frauen spielen in den meisten Entscheidungsstrukturen zur Wiederherstellung oder Stabilisierung von Frieden trotz ihres hohen Engagements und ihrer Fähigkeiten sowie ihrer besonderen Betroffenheit von Gewaltübergriffen eine nur untergeordnete Rolle.

Es ist daher unverzichtbar:

Verstärkt Frauen an Verhandlungstische zu holen und zu Friedensvereinbarungen hinzu zuziehen.

Einen Aktionsplan zur Umsetzung im Bereich Konfliktprävention, Konfliktlösung und Friedensbildung – wie bereits in anderen Ländern – zu erstellen (Res.1325).

Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt durch Kriegs- und Konfliktparteien als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Bestandteil von Völkermord zu ahnden (Res.1820).

Im Vorfeld der Bundestagswahlen fordert die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit/ IFFF/ WILPF (www.wilpf.de) alle politischen Parteien und VerantwortungsträgerInnen auf, in einem Gesamtkonzept die Stärkung der Frauen und ihre politische Teilhabe zu verankern. Dazu zeigt die Resolution 1325 vom Oktober 2000 einen umfassenderen Weg auf: Frauen haben danach als wichtige Schlüsselpersonen bei Konfliktprävention, -lösung und Friedenskonsolidierung eine besondere Rolle. Die Teilhabe von Frauen an allen gesellschaftlichen Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen ist der sicherere Weg zu Verhinderung sexualisierter Gewalt. Ein nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolutionen 1325 und 1820 bietet zudem die Chance, konkrete Zeitvorgaben und Quoten für verschiedene Bereiche und Maßnahmen zu formulieren.

Aus Sicht der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit/IFFF/WILPF, die u.a. im Frauensicherheitsrat in Deutschland/FSR (siehe unter: https://www.un1325.de/ – Schattenbericht zum Bericht der Bundesregierung zu Maßnahmen zur Umsetzung der Res.1325) und im Forum Menschenrechte (siehe unter: www.forum-menschenrechte.de – Forderungskatalog mit zur BT-Wahl 2009, Punkt 6.1.) vertreten ist,,sowie aus Sicht vieler anderer internationaler Frauenorganisationen ist es höchste Zeit, dass die Resolution national wie international aus Absichtserklärungen und Lippenbekenntnisse herauskommt und messbare Ziele formuliert werden. Der politische Wille zur Umsetzung in Nationale Aktionspläne – den Dänemark, Großbritannien, Island, Kanada, die Niederlande, Norwegen, Österreich, die Schweiz und Spanien umgesetzt haben – muss nun konkretisiert werden und Eingang in einen künftigen Koalitionsvertrag finden. Erst wenn die in der UN-Resolution 1325 ausformulierten Rechte von Frauen tatsächlich angewendet werden, besteht eine Chance, dass Konflikte bereits im Vorfeld verhindert oder nachhaltig und friedlich gelöst werden. Ein eigenständiger nationaler Aktionsplan in Kombination mit integrativen Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution 1325 kann:

  • zu größerer Reichhaltigkeit und Sensibilisierung für alle Bereiche der Resolution 1325 beitragen,
  • die zwischenministeriale Koordination sowie die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen AkteurInnen erleichtern,
  • die Eigenverantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der an der Umsetzung des Aktionsplans beteiligten AkteurInnen und Institutionen erhöhen,
  • die Evaluierung und Kontrolle der Umsetzung der Resolution 1325 vereinfachen.

Für die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur effektiven Umsetzung der Resolution 1325 ist es wichtig, dass dieser:

  • in einem transparenten und partizipatorischen Prozess unter Einbeziehung einer breit angelegten Miturheberschaft sowie zivilgesellschaftlicher AkteurInnen sowie in ressortübergreifender Zusammenarbeit (AA, BMZ, BMV und BMFSFJ) erarbeitet wird,
  • eindeutige und realistische Ziele, Zeitrahmen, Initiativen und Anreize, Verantwortlichkeiten, Sanktions-, Kontroll- und Evaluationsmechanismen definiert,
  • mit angemessen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet wird
  • und schließlich auch die Vorgaben der Resolution 1325 zur Bekämpfung und zum Schutz vor gewalttätigen Übergriffen in bewaffneten Konflikten einbezieht.

Die UN-Resolution 1820 von 2008 ist weder ein Garant für die Sicherheit von Frauen noch für die Veränderung von Gesellschaften. Sie ist aber sicher ein weiteres Werkzeug bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt, das sich auf Zivilgesellschaft und Militär, auf Polizei, Justiz und Bildungseinrichtungen, auf lokale Gemeinschaften und auf internationale Politik richten muss, wenn sexualisierte Gewalt ein Ende finden soll.

Außerdem haben wir im Namen der IFFF folgenden Brief an die Ministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, geschrieben: PDF