Menschenrechte im Flüchtlings- und Asylbereich – Keine Sicherheit für Opfer von Gewalt und Folter
Radio Lora Sendung der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit vom 2. April 2012 mit den Ligamitgliedern Brigitte Schuchard und Dr. Waltraud Wirtgen
Die transkribierte Sendung kann hier abgerufen werden als PDF.
Ein Zusammenschnitt der Kernaussagen hier als mp3 (ca. 5 Min.)
Brigitte Schuchard (B): Guten Abend, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer.
Sie hören eine Sendung der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit/ Women’s International League for Peace and Freedom.
Mein Name ist Brigitte Schuchard. Meine Gesprächspartnerin heute ist Frau Dr. Waltraud Wirtgen.
Unser Thema sind die MENSCHENRECHTE IM FLÜCHTLINGS- UND ASYLBEREICH – KEINE SICHERHEIT FÜR OPFER VON GEWALT UND FOLTER.
Die Musikbeiträge sind vom Album Journey von der Gruppe „Gitanes Blondes & Friends“
Musik 1) Gitanes Blondes & Friends Nr. 9, 3:21 min.
B. Bevor wir in das eigentliche Thema einsteigen, möchte ich kurz unsere Organisation, die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit/ Women’s International League for Peace and Freedom vorstellen. Sie ist wohl die älteste internationale Frauen-Friedens-Organisation: Bei Kriegsbeginn 1914 verstärkten einige Frauen von etwa 150 Frauen-Organisationen der damaligen Internationalen Frauenrechts-Bewegung und der Frauen-Friedens-Bewegung ihre Kontakte, um gegen den Wahnsinn des Krieges zu mobilisieren; mit dem Erfolg, dass sich Ende April/ Anfang Mai 1915 – mitten im Ersten Weltkrieg – 1136 bürgerliche Pazifistinnen – darunter 28 Deutsche – aus 12 kriegführenden und neutralen Ländern in Den Haag versammelten. Trotz größter Schwierigkeiten seitens ihrer Regierungen haben sie die Hindernisse überwunden, um gegen den Krieg zu protestieren und die Verantwortlichen zur sofortigen Beendigung des Krieges aufzufordern.
Eine große Organisation hatte sich auf diesem Kongress gebildet: Das Internationale Komitee für dauernden Frieden und parallel dazu die Nationalen Frauenausschüsse für Frieden und Freiheit; und diese Organisationen haben sich auf dem zweiten Internationalen Frauen-Friedens-Kongress, unmittelbar nach Kriegsende, im Januar 1919 in Zürich, in Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit umbenannt.
Natürlich wurde sie als pazifistische Organisation 1933 von den Nationalsozialisten sofort verboten; die Frauen wurden verfolgt und viele unter Lebensgefahr zur Emigration gezwungen. International, vor allem in den USA lebte die WILPF aber weiter. Nach dem zweiten Weltkrieg haben sich in Deutschland, in West und Ost, wieder pazifistische Frauen in der IFFF zusammengeschlossen.
Meine Gesprächspartnerin Waltraud Wirtgen und ich gehören der Münchner Gruppe an.
Waltraut, Du bist Allgemeinmedizinerin und Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin und Psychoanalyse; Du warst viele Jahre freie ärztliche Mitarbeiterin bei Refugio München, dem Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer. Ich weiß, dass Du Dich seit vielen Jahren auch bei den Organisationen amnesty international, IPPNW (Ärzte in sozialer Verantwortung) engagierst.
Und Deine Arbeit wurde erfreulicherweise anerkannt, als Dir 2003 das Bundesverdienstkreuz verliehen wurde, vor allem für die Arbeit für traumatisierte Flüchtlinge und Deinen nachhaltigen Einsatz für deren Bleiberecht.
Musik 2) / G.B., Nr. 5, ca. 3 Minuten
B. Waltraut, was hat Dich motiviert, vor Jahren in die Arbeit für Flüchtlinge und traumatisierte Asylbewerber einzusteigen und bis heute bei dieser belastenden Arbeit zu bleiben?
Waltraud Wirtgen (W.) Ich glaube, dass die Wurzeln in meiner Biografie liegen. Ich bin 1933 geboren, habe von Kindheit an Naziherrschaft, den 2. Weltkrieg und danach Jahre in der DDR erlebt, und da von klein auf ein Gespür bekommen für Unrecht, Erniedrigung und menschliches Leid.
Es reicht nicht sich zu erinnern, sondern ich möchte verhindern, dass solches Leid Menschen wieder angetan wird.
B. Du setzt Dich ja seit vielen Jahren für Flüchtlinge ein – noch während Deiner Berufstätigkeit und weiter nach Deiner Pensionierung bis heute. Welche besonderen Bereiche gab und gibt es da für Dich als Ärztin und Psychotherapeutin?
W. 1993 kamen sehr viele bosnische Flüchtlinge auch nach Deutschland, viele von ihnen hatten Gewalt und Folter erlebt und waren traumatisiert. Für sie gab es im Aufnahmeland keine Hilfsangebote und keine Strukturen. Als Ärztin und Psychotherapeutin lag es für mich nahe, dass ich Refugio München mit aufbaute, um mit KollegInnen Strukturen zur Beratung, Behandlung und Begutachtung traumatisierter Flüchtlinge zu errichten. Nach Beendigung meiner Praxistätigkeit arbeitete ich bis vor kurzem dort aktiv weiter.
B. Kannst Du uns genauer erklären, was Du da machst?
W. Refugio München bietet Beratung und Behandlung für traumatisierte Flüchtlinge und Folter-Überlebende an. Ich habe den Aufbau der Begutachtung im Rahmen des Asylverfahrens übernommen.
Sehr bald hatte sich bei unserer Arbeit herausgestellt, dass die Asylgesetze nicht vorsehen, traumatisierte und kranke Flüchtlinge als solche festzustellen, um ihnen adäquaten Schutz, Sicherheit und Behandlung zukommen zu lassen.
Im Gegenteil, gerade die KlientInnen in den Behandlungszentren, die traumatisiert sind, werden zumeist gleich nach der Erstanhörung im Asylverfahren abgelehnt, denn sie können aufgrund von Vermeidung als wesentlichen Ausdruck ihrer Traumastörung und aus Angst und Scham keine ausreichende Auskunft geben über ihre Gewalterfahrungen.
B. Was läuft denn Deiner Meinung nach besonders schlecht bei den Asylverfahren? Was fehlt denn am allermeisten?
W. Für die große Gruppe psychisch traumatisierter Menschen stellen das Asylverfahren, der unsichere Aufenthalt, die unzureichende medizinisch und psychologische Versorgung und die drohende bzw. durchgeführte Abschiebung samt Abschiebungshaft schwerste Belastungen dar.
Viele Beispiele von Klienten habe ich selbst erlebt, die dies zeigen; nicht selten führen diese weiteren Belastungen zu irreparablen Schädigungen; zahlreiche Menschen haben sich im Zusammenhang mit der Abschiebung das Leben genommen.
Musik 3) G.B. Nr. 7, 2.30 Minuten
B. Was kannst Du, was kann Deine Organisation gegen diese Mängel und insbesondere für die traumatisierten Flüchtlinge tun?
W. Um die besondere Problematik traumatisierter Flüchtlinge zu vermitteln, haben wir als Behandlungszentren für Folteropfer über viele Jahre hinweg zahlreiche Fortbildungen und Fachtagungen veranstaltet und Gespräche zum Thema psychische Traumafolgen bei Asylbewerbern mit Vertretern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und mit Gerichten geführt.
Wir haben Standards für die Begutachtung dieser Krankheitsbilder entwickelt, Standards entsprechend dem Istanbul Protokoll, einem internationalen Manual. Für Begutachtungen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren initiierten wir Fortbildungen an Landesärztekammern, um ärztliche und psychologische Psychotherapeuten dieses spezielle Wissen zu vermitteln. Diese Fortbildungen führen wir weiterhin durch.
B. Kannst Du uns mal beschreiben, was den Flüchtlingen gegenwärtig bei uns angeboten wird?
W. Die Flüchtlinge werden in Sammelunterkünften auf engstem Raum und unter unwürdigen Umständen – oft jahrelang – untergebracht, ohne Arbeit und ohne zu wissen, wie lange sie dort sein werden, ohne Lebensperspektive; sie erhalten Essenspakete. Die soziale Betreuung ist unzureichend, die medizinischen Leistungen sind beschränkt auf akute Krankheiten und Schmerzzustände; psychotherapeutische Beratung und Behandlung sind nicht vorgesehen.
B. Zur Zeit berichten die Medien immer wieder über diese katastrophalen Zustände für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge und Erwachsene in den überfüllten Unterkünften und in der Erstaufnahme-Einrichtung in München und in Bayern. Wir lesen von der Zermürbung der Flüchtlinge und über deren Hungerstreiks. Warum müssen diese Menschen Deiner Meinung nach unter solchen erniedrigenden Umständen leben?
W. Flüchtlinge sind bei uns nicht erwünscht. Wie sie versorgt werden, das zeugt davon, dass sie nicht bleiben sollen.
Was traumatisierte oder besonders schutzbedürftige Personen betrifft, ist bis heute der Bundesregierung und den Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht zu vermitteln, dass es einen großen Prozentsatz traumatisierter Asylbewerber gibt, die einer fachgerechten Anhörung und adäquater Versorgung bedürften.
Der Rahmen und die Art der Befragung bei der Erstanhörung durch nicht psychologisch ausgebildete Anhörer erinnern diese Flüchtlinge vielfach an die Verhöre und Bedrohungen in ihren Herkunftsländern. Eine vertrauensschaffende Befragung von Menschen mit Gewalterfahrung ist bis heute nicht vorgesehen und offenbar nicht erwünscht.
B. Und deshalb werden wohl viele von ihnen so schnell abgelehnt?
W. Ja, abgelehnt werden sie wegen „Unglaubwürdigkeit“ oder als „offensichtlich unbegründet“.
Gerade diese Ablehnungs-Begründung „unglaubwürdig“ bedeutet für Menschen, die Gewalt und Misshandlung erfahren haben, eine erneute tiefe Verletzung. Die Ignoranz gegenüber ihrer Verfolgung hat schwerwiegende Folgen im Sinne einer weiteren Traumatisierung, ist doch die Anerkennung des erlittenen Unrechts und der erlittenen Gewalt vorrangig Voraussetzung für die Linderung der Beschwerden und auch die Voraussetzung, wieder Vertrauen in das Gute und den eigenen Wert sowie einen Sinn im Leben zu finden.
Sie sehen sich aber bald konfrontiert mit der Abschiebung in das Land, aus dem sie vor Gewalt und möglicherweise Folter geflohen sind. Bereits die Androhung der Abschiebung reaktualisiert die früheren traumatischen Erlebnisse. – Todesangst und Konfrontation mit den Gewalterfahrungen im Herkunftsland führen zu unter der Folter erlebter Hilf- und Hoffnungslosigkeit und lösen Gefühlsüberschwemmungen und Wiedererinnerungen aus.
B. Du hast uns die sog. „ABSCHLIEßENDEN BEMERKUNGEN DES UN- AUSSCHUSSES GEGEN FOLTER UND ANDERE GRAUSAME, INHUMANE UND ERNIEDRIGENDE BEHANDLUNG UND STRAFE“ mitgebracht: In diesen werden ernste Besorgnis zu dem letzten, dem fünften Staatenbericht Deutschlands geäußert und es werden 40 kritische Empfehlungen ausgesprochen.
W. Ja, ich möchte da zuerst auf die Empfehlungen 29 a und b in Bezug auf die Kritik in unserem Parallelbericht zu fehlender fachgerechter Schulung der im Asylverfahren betroffenen Beamten hinweisen:
Irene Ising (I.) zitiert Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat
sicherzustellen, dass alle Vollzugsbeamten und alle medizinischen oder sonstigen Mitarbeiter, die mit der Unterbringung, Befragung oder Behandlung von in irgendeiner Form von Gewahrsam, Haft oder Arrest befindlichen Personen oder mit der Untersuchung und Dokumentation von Folter zu tun haben, regelmäßig zum Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe gemäß dem Istanbul Protokoll geschult werden und dabei die Erkennung sowohl körperlicher als auch psychischer Folgen von Folter bei den Opfern thematisiert wird.
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat
Sicherzustellen, dass auch die Mitarbeiter, die am Entscheidungsprozess im Rahmen des Asylverfahrens beteiligt sind, entsprechend geschult und dass die vorhandenen Publikationen und Schulungsmaterialien zum Istanbul-Protokoll im Internet zugänglich gemacht werden.
Musik 4/ G. B. Nr.12, ca. 2 Min.
B. Ich vermute, dass Du in Deiner Arbeit auch insbesondere mit Frauen zu tun hast?
W. Ja, Frauen sind besonders davon betroffen, dass sie im Asylverfahren über die sexualisierte Gewalt, die sie erlebt haben, nicht sprechen können. Scham und Angst hindern sie daran. Sie werden auf diese Weise oft in mehreren Verfahrensschritten immer wieder abgelehnt.
Erst im Rahmen einer ausführlichen Befragung in einem sicheren Umfeld, der Dokumentation, Untersuchung und Begutachtung wird es möglich, die Verfolgungs- und Misshandlungs-Erfahrungen dieser Frauen herauszufinden und in das Asylverfahren einzubringen.
Auch in der Abschiebungshaft sind sie besonders negativen und erschreckenden Bedingungen ausgesetzt. Wegen ihrer relativ geringeren Zahl sind sie mit weiblichen Strafgefangenen untergebracht und haben die gleichen restriktiven Bedingungen wie diese.
Es ist für sie nicht zu begreifen, dass man sie gefangen hält, haben sie doch nichts anderes getan, als einen Asylantrag zu stellen. Sie bleiben meist lange Zeit ohne Informationen darüber, was mit ihnen passiert und auch, welche Rechte sie haben könnten.
Bei fehlender Sprachmittlung und ohne Hilfe durch Ehrenamtliche wäre die zum Teil sehr lange Zeit der Abschiebungshaft für diese Frauen noch zerstörerischer. Nach kurzer Zeit werden sie meist sehr krank.
B. Mir scheint, es gäbe doch ausreichend EU-Richtlinien, um den betroffenen Personenkreis den Menschenrechten entsprechend zu behandeln. Wie kommt es dann zu der Abschiebehaft und zu den zwangsweisen Abschiebungen, von denen die Medien fast täglich berichten?
W. Abschiebungen und ggf. Abschiebungshaft stehen am Ende eines oft jahrelangen Asylverfahrens und sind das Ergebnis struktureller Mängel und Unzulänglichkeiten im vorausgegangenen Asylverfahren und sind die Folge der nicht umgesetzten EU-Richtlinien:
I Eu-Richtlinien beinhalten z. B.
– Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern,
– Festlegung der Bedingungen für besonders schutzbedürftige Personen und
– nicht zuletzt menschenwürdige Standards, die in der Rückführungsrichtlinie festgelegt sind.
W. Zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen u. a. Folter-Überlebende, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, Schwangere und alte Menschen. Nach diesen EU-Richtlinien wäre die Bundesregierung verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um u. a. besonders schutzbedürftige Personen festzustellen und deren besondere Problemlage zu berücksichtigen, ihnen besonderen Schutz und adäquate medizinische und psychotherapeutische Behandlung zukommen zu lassen. – Das geschieht jedoch nicht.
B. Verstehe ich Dich richtig, dass die vorhandenen EU-Richtlinien durch die Bundesregierung nicht ausreichend umgesetzt werden?
W. Ja, das ist leider so. Seit nunmehr ca. 17 Jahren arbeite ich für traumatisierte Flüchtlinge. Alle Bemühungen um adäquate Aufenthalts-, Lebens- und Behandlungsbedingungen für diesen Personenkreis sind bisher so gut wie ohne Erfolg.
Ebenso ist es bisher nur unzureichend möglich, den Behörden, insbesondere dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zu vermitteln, dass die bisherigen Strukturen nicht geeignet sind, traumatisierten Asylbewerbern gerecht zu werden und dass bei diesem bisherigen System in Kauf genommen wird, dass schutzbedürftigen Personen ihr Anspruch auf Schutz und Sicherheit verwehrt wird. Das Gegenteil ist der Fall – wie ich schon sagte – ihnen werden im Rahmen des Asylverfahrens weiterer Schaden und Leid zugefügt; dieses langwierige Verfahren macht sie weiter krank.
B. Trotzdem lässt Du Dich nicht entmutigen und setzt Dich weiter intensiv für die traumatisierten Menschen ein.
W. Im Rahmen unserer Arbeit in den Behandlungszentren für Flüchtlinge und Folteropfer wissen wir, dass wir für jeden Einzelfall viel tun können durch unsere Beratung und Behandlung. Leider sind unsere Aufnahmekapazitäten und Finanzen sehr begrenzt und die Zentren auch auf die größeren Städte beschränkt. Viele Asylbewerber bleiben auf diese Weise unversorgt und oft als schutzbedürftige Personen unerkannt.
Durch Begutachtung können wir durch Dokumentation der Gewalterlebnisse in den Herkunftsländern und des Krankheitsverlaufes manches zur Anerkennung im Asylverfahren beitragen; es gibt jedoch so gut wie keine Gutachtenaufträge durch das Bundesamt oder die Gerichte.
Die Behandlung muss sich bei frühzeitiger Ablehnung, drohender Abschiebung und immer nur kurzfristiger Verlängerung der Duldung oft beschränken auf Kriseninterventionen. Die eigentliche Behandlung der Traumafolgestörungen ist erst in einem sicheren Umfeld möglich.
Nach meiner aktiven Arbeit bei Refugio München liegt der Schwerpunkt meiner Arbeit jetzt im Bereich der Menschenrechte.
Ich bin seit einigen Jahren Mitglied im Forum Menschenrechte, einem Netzwerk von 50 nationalen und internationalen Menschenrechts-Organisationen. In diesem Gremium besteht für mich die Möglichkeit, Missstände und Mängel im eigenen Land in deutschen und UN-Menschenrechtsausschüssen vorzutragen.
Musik 5, G.B. Nr.12 Fortsetzung bis Ende = ca.2:00
B. Mich würde es nach diesen sehr erschütternden Angaben doch interessieren, wie denn die Menschenrechte in Deutschland umgesetzt werden?
W. Am Anfang stand das Grundgesetz:
Unter dem Eindruck von Millionen Toten und Geflüchteten wurden die Würde des Menschen und das Recht auf Asyl in Deutschland im GG verankert.
Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes wollten Konsequenzen ziehen aus dem damaligen Unrecht. Einige Artikel geben davon Zeugnis.
I. z. B. der Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar
W. 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Darüber hinaus haben die Vereinten Nationen Menschenrechtskonventionen erlassen, die von vielen Staaten, wie auch von Deutschland, unterschrieben und ratifiziert wurden.
Einige Konventionen, die auch Deutschland unterschrieben und alle ratifiziert hat, sind
I. – die Kinderrechtskonvention,
– die Frauenrechtskonvention,
– die Konvention für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
– die Konvention gegen Rassismus
– die Konvention gegen Folter und andere grausame, inhumane und erniedrigende Behandlung und Strafe.
W. Internationale Konventionen binden unterzeichnende Staaten nicht nur, Folter nicht anzuwenden, sie beinhalten auch, Folter anzuprangern, zu ächten und die internationalen Beziehungen zu nutzen, um Folter und unmenschliche Behandlung primär zu verhindern.
B. Wie siehst Du in diesem Zusammenhang die Entscheidungen in Asylverfahren durch die deutschen Behörden?
W. Unsere Erfahrung zeigt, dass Folter in den Herkunftsländern der Asylsuchenden nicht ausreichend Beachtung findet.
Die Gefahr der Grenz-Überschreitung zu unmenschlicher, erniedrigender Behandlung und schwerer gesundheitlicher Schädigung durch Asylverfahren, Duldungsstatus und Abschiebung ist bei keinem Flüchtlingskollektiv größer als bei den Asylsuchenden, die durch Gewalterfahrungen vor und bei der Flucht psychisch traumatisiert sind.
In diesem Sinn äußerte sich Thomas Hammarberg, der Kommissar für Menschenrechte beim Europarat, in seiner Rede beim 20-jährigen Jubiläum der Türkischen Menschenrechtsstiftung 2010 in Istanbul:
I. „Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung sind nach internationalem Recht verboten.
Das Verbot ist absolut verbindlich; es sind keine Ausnahmen erlaubt, niemals.
Folter wurde undenkbar, nachdem das Verbot in den UN-Vereinbarungen zu den Menschenrechten und in den humanitären Grundsätzen der Genfer Konventionen zutiefst verankert ist.“
W. Thomas Hammarbergs Rede in Istanbul lässt sich im Folgenden weiter zusammenfassen:
I. „Als nicht zu akzeptieren und im Sinne von inhumaner, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung beschrieb er die Interviews in den Asylverfahren, die Unfähigkeit der Menschen zu sprechen, die ablehnenden Entscheidungen der Behörden, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Deutschland und z.B. die langjährige Duldung und die Abschiebung von Asylbewerbern in ihre Herkunftsländer und die Angst dieser Menschen vor erneuter Verfolgung und Folter; diese Missstände sieht er ebenso in anderen Ländern der EU.
Er hegt die Hoffnung auf eine positive Entwicklung und Verbesserungen für die Menschen durch die Rückführungsrichtlinie der EU von 2009.“
Musik 6) G.B., Nr 16, ca.2:00
B. Wie sieht ganz konkret Deine persönliche Reaktion in dieser fast hoffnungslosen Situation aus?
W. Als Zivilgesellschaft und als NGOs haben wir die Möglichkeit, uns an Parallelberichten zu beteiligen und damit die Erfahrungen aus unseren Arbeitsbereichen einzubringen.
B. Kannst Du erklären, was ein Parallelbericht ist und wer den schreibt?
W. Zuletzt haben wir einen Parallelbericht zur „KONVENTION GEGEN FOLTER UND ANDERE GRAUSAME, UNMENSCHLICHE UND ERNIEDRIGENDE BEHANDLUNG UND STRAFE“ geschrieben.
Dazu muss ich vorausschicken, dass jeder Staat, d.h. auch die Bundesregierung, alle fünf Jahre einen Staatenbericht an den jeweiligen UN-Menschenrechts-Ausschuss zu schreiben hat, in welchem sie über die Umsetzung der verschiedenen Menschenrechtskonventionen in Deutschland berichtet.
Als MitarbeiterInnen und Mitarbeiter in Behandlungszentren für Flüchtlinge und Folteropfer haben wir zusammen mit Mitarbeitern des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes zu dem aktuellen 5. Staatenbericht der Bundesregierung in unserem Parallelbericht dem UN-Antifolter-Ausschuss beim Hohen Kommissar für Menschenrechte in Genf unsere Erfahrungen und unsere Kritik vorgetragen. Wir machen auf die Mängel und Gefahren für Leib und Leben der betroffenen Flüchtlinge aufmerksam in den Bereichen
I. – Abschiebung,
– Abschiebungshaft,
– Rückführung in Länder, in denen Folter praktiziert wird und
– der Rehabilitation traumatisierter Flüchtlinge
B Hat denn dieser Parallelbericht irgendwelche Folgen, gar irgendeinen Erfolg?
W. Ich denke schon, dass wir etwas optimistisch in die Zukunft schauen können. Der UN-Antifolter-Ausschuss in Genf veröffentlichte nach einer persönlichen Anhörung einer Delegation der Bundesregierung Kritiken in seinen „Abschließenden Bemerkungen“.
Darin äußert er zu vielen Bereichen dieser Konvention seine Besorgnis und gibt an die Bundesregierung entsprechende Empfehlungen, die in einem bestimmten Zeitraum umgesetzt werden sollen.
z. B. unter Ziffer 24 äußert sich der Ausschuss in Bezug auf die Abschiebungshaft:
I. Der Ausschuss legt dem Vertragsstaat dringend nahe,
die Anzahl inhaftierter Asylbewerber – auch der „Dublin Fälle“ – und die Dauer ihrer Abschiebungshaft zu begrenzen und dabei die EU-Rückführungs-Richtlinie einzuhalten.
Der Ausschuss legt dem Vertragsstaat dringend nahe,
sicherzustellen, dass unabhängige und qualifizierte medizinische Fachkräfte medizinische Pflichtuntersuchungen und systematische Überprüfung auf psychische Krankheiten oder Traumatisierung aller Asylbewerber, einschließlich der „Dublin-Fälle“, durchzuführen, sobald diese in geschlossenen Einrichtungen der Länder eintreffen.
Bezüglich des Erstinterviews im Asylverfahren empfiehlt der Ausschuss
eine medizinisch-psychologische Untersuchung und ein entsprechendes Gutachten durch einen speziell geschulten unabhängigen Gesundheitsexperten zu veranlassen, wenn bei der persönlichen Anhörung durch die Asylbehörden Hinweise auf Folter oder Traumatisierung zu Tage getreten sind.
W. Hier möchte ich doch noch erklären, was „Dublin-Fällen“ sind:
Im Dublin-Verfahren wird festgestellt, welcher europäische Staat für die Prüfung des Asylverfahrens zuständig ist. Es geht also darum, welchen Staat der Flüchtling bei seiner Einreise nach Europa zuerst betreten hat; dorthin soll er zurückgeschickt werden.
Und nun weiter zum UN-Ausschuss: Damit die Empfehlungen des UN-Anti-Folter Ausschusses umgesetzt werden, hat er für die jeweiligen Länder, so auch für Deutschland, Mechanismen zur Prävention von Folter und Misshandlungen eingerichtet. Diese schließen regelmäßige unangemeldete Kontrollbesuche in Haftanstalten und Polizeigewahrsam ein.
I. Weiter empfiehlt der UN-Anti-Folter-Ausschuss in Ziffer 13 und 14 dem Vertragsstaat,
die Nationale Stelle mit angemessen personellen, finanziellen, technischen und logistischen Mitteln auszustatten, damit sie in die Lage versetzt wird, ihre Funktionen wirksam und unabhängig auszuüben und um sicherzustellen, dass sie zu allen Orten der Freiheitsentziehung auf Bundes- und Länderebene regelmäßig und unverzüglich Zugang erhält, ohne zuvor von den jeweiligen Behörden eine Genehmigung für den Besuch einholen zu müssen.
Der Ausschuss empfiehlt insbesondere,
die Zusammenarbeit aufzubauen zwischen der Gemeinsamen Länderkommission und den vorhandenen Gremien in einzelnen Ländern, insbes. die Zusammenarbeit mit den Petitionsausschüssen, die auch berechtigt sind, ohne vorherige Anmeldung Orte der Freiheitsentziehung zu besuchen.
B. Was mich für Dich und alle, die an dem Parallelbericht mitgearbeitet haben, besonders freut, ist die Anerkennung Eurer mühevollen und wichtigen Arbeit. Der Ausschuss meint Eure Arbeit, wenn er feststellt,
I. „Dass eine lebendige Zivilgesellschaft existiert, die einen wichtigen Beitrag zur Überwachung von Folter und Misshandlung leistet und damit die wirksame Umsetzung des Übereinkommens in dem Vertragsstaat erleichtert.“
W. Als Zivilgesellschaft sehen wir es als unsere Aufgabe, daran zu arbeiten, dass die Menschen zu ihrem Recht kommen, u.a. zu ihrem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Ihnen darf in Deutschland nicht zusätzlicher Schaden zugefügt werden.
Wir müssen bedenken: Gequälte und geschundene Menschen brauchen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft und unseren Respekt, so dass sie den Glauben an Recht, Gerechtigkeit und im weitesten Sinne an das „Gute“ wieder lernen können; sie brauchen auch unsere Empathie zum Weiterleben.
Die Akzeptanz ist eine Voraussetzung für eine zivile und demokratische Gesellschaft in unserem eigenen Land wie auch in den Herkunftsländern dieser Flüchtlinge, und dies besonders in Hinblick auf die Lebens- und Zukunftsfähigkeit aller und die Entwicklung der Kinder.
Wir wissen, dass es der Aufnahme im Exil zu verdanken ist, wenn Flüchtlinge aus Deutschland dem NS-Terror entkommen konnten. Es ist an der Zeit, aus unserer Geschichte Lehren zu ziehen und achtsam zu sein gegenüber Vorurteilen, Diskriminierung und Rassismus.
B. Liebe Waltraud, sei ganz herzlich bedankt, dass Du uns mit Deinen so eindrücklichen Informationen ein wenig geholfen hast, Mängel im Asylrecht und deren Ursachen zu durchschauen. Wir danken Dir und den Frauen und Männern, die Dir zur Seite stehen, für Eure Arbeit.
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, wer das heutige Thema vertiefen möchte, kann nachschauen auf
www.institut-für-menschenrechte.de / Anti-Folter-Ausschuss unter Dokumente zum 5. Staatenbericht (2009)
Mehr Informationen zu IFFF /WILPF finden Sie auf unserer Internetseite www.wilpf.de
Ich danke Dir, Irene Ising, dass Du die Zitate gelesen hast,
Die Musik heute ist von den Gitanes Blondes von der CD JOURNEY…
Dank auch unsere Technikerin
Ich danke Ihnen fürs Zuhören,
Und zu guter Letzt möchte ich Sie / Euch alle aufrufen, am kommenden Samstag, dem 7. April, zum Ostermarsch zu kommen, die Losung ist
„Für eine Welt ohne Krieg, Militär und Gewalt“.
Auftakt ist um 11:00 Uhr am Mahnmal zum Oktoberfest-Attentat an der Theresienwiese, Schlusskundgebung ab 12:30 am Sendlinger Tor-Platz.
Ich verabschiede mich bis zur nächsten Sendung der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit am 1. Montag im Juni, dem 4. Juni 2012.
Musik 7) G.B. Nr. 1 (6 Min.), Rest der Zeit
– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
Radio Lora ist ein Freier Radiosender auf 92,4, bei dem die IFFF alle zwei Monate am ersten Montag jeweils von 20 bis 21 Uhr eine einstündige Sendung hat. Zuhören geht auch über das Internet: www.lora924.de
Die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF, Women’s International League for Peace and Freedom, WILPF) ist eine internationale Nichtregierungsorganisation mit nationalen Sektionen in über 40 Ländern und allen Kontinenten dieser Welt. WILPF besitzt Beraterstatus bei verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen mit einem internationalen Büro in Genf und einem New Yorker Büro, das sich vor allem der Arbeit der UN widmet. Seit ihrer Gründung 1915 bringt WILPF Frauen aus der ganzen Welt zusammen um gemeinsam für Frieden und für eine wirtschaftliche, politische und soziale Gleichberechtigung aller Menschen zu kämpfen. www.wilpf.de