Paritätische Wahlprüfungsbeschwerde – Einspruch Bundestag am 26.11.2021
„Es ist an der Zeit, endlich zu handeln!“
Prof. Dr. Rita Süssmuth
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen politischen Gremien gehört zu den Forderungen der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit/IFFF von Anfang an. Aus diesem Grund sind Ligafrauen auch im Verein „Parité in den Parlamenten e.V.“ aktiv, der Einspruch beim Bundestag wegen der sich fortsetzenden Unterrepräsentanz von Frauen im nunmehr 20. Deutschen Bundestag eingelegt hat. Damit wurde ein 2. Wahlprüfungsverfahren auf den Weg gebracht.
204 Frauen und Männer aus der ganzen Republik reichten am 26.11.2021 Einspruch beim Deutschen Bundestag ein, um das Ergebnis der Bundestagswahl im Hinblick auf die ungleiche Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer anzugreifen. Im Vergleich zum ersten Einspruch dieser Art gegen die Wahl 2017 hat sich Zahl der Einspruchsführenden verzwanzigfacht.
Durch den Einspruch unterstreichen die Einspruchsführenden ihre Forderung nach einem für alle Parteien verbindlichen Paritätsgesetz.
Die künftige Bundesregierung und der neue Bundestag werden aufgefordert, gleichberechtigte demokratische Teilhabe durch gesetzliche Regeln im Rahmen der Wahlrechtsreform tatsächlich umzusetzen.
Dem 20. Deutschen Bundestag gehören erneut unter 50 % Frauen an – nur 34,7 % Frauen sind zu wenige, gemessen am Anteil der wahlberechtigten Bürgerinnen von 51 %. Der Grund liegt in der mangelnden Nominierung von Frauen zur Wahl 2021 durch die meisten Parteien: insbesondere CDU, FDP und AfD auf Listen und in Wahlkreisen; CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD in Wahlkreisen. Kandidatinnen, die von den Parteien nicht nominiert werden, können vom wahlberechtigten Volk (49 % Männer, 51 % Frauen) auch gar nicht gewählt werden:
Ein nicht weiter hinnehmbarer Zustand!
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist das Fundament unserer Demokratie.