„Zivilmacht“ Deutschland noch immer ohne nationalen Aktionsplan 1325
Ein wesentlicher Grund für die mangelnde Umsetzung in Deutschland ist die beharrliche Weigerung der deutschen Bundesregierung, einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung von Resolution 1325 aufzulegen. Diese Verweigerung ging schon von der alten rot-grünen Bundesregierung aus. Die damalige Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, setzte sich zwar für einen solchen nationalen Aktionsplan ein, konnte sich aber nicht durchsetzen.
Die neue schwarz-rote Bundesregierung setzt diese ablehnende Linie vehement fort. Auf Seite 9 ihres Berichts begründet sie dies mit dem Argument, seit 2000 sei die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive (Gender Mainstreaming) „als Leitprinzip in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung aufgenommen“ worden, und dieser „Querschnittsansatz“ sei „aus Sicht der Bundesregierung der geeignete Weg, die Resolution konsequent umzusetzen.“ Zudem gäbe es bereits zwei andere Aktionspläne, die einige Anliegen von Resolution 1325 aufgenommen hätten: den Aktionsplan Zivile Krisenprävention und den Zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. An anderer Stelle des Berichts (S.17) heißt es dazu, dass sich das „Querschnittsthema Gender wie ein roter Faden“ durch den gesamten Aktionsplan Zivile Krisenprävention ziehe. Der Bundesregierung muss hier ein anderer Aktionsplan vorliegen als dem Frauensicherheitsrat. Denn auch bei diesem hat der Frauensicherheitsrat in einer Stellungnahme vom August 2006 „eine konkrete Berücksichtigung der Vorgaben der UN-Resolution 1325 und die systematische Implementierung der Geschlechterperspektive… vermisst.“
Aus Sicht des Frauensicherheitsrats ist der Verweis der Bundesregierung auf andere Aktionspläne und auf das Instrument des Gender Mainstreaming ein Vorwand, um sich politisch nicht festzulegen und die Umsetzung der Resolution nach messbaren Kriterien schwer überprüfbar zu machen. So besteht weiterhin die Gefahr, dass die in der Resolution 1325 formulierten Anliegen nicht gebündelt und zu einer Gesamtstrategie geformt werden. Die Friedens- und Sicherheitspolitik Deutschlands ist damit weiterhin nicht geschlechterangemessen, sie verzettelt sich in vielen kleinen Projekten, wie der Bericht der Bundesregierung zeigt.
Wir können daher nicht umhin, unsere Kritik von 2004 im Wesentlichen zu wiederholen. Wie schon der erste, so erweckt auch der zweite Umsetzungsbericht der Bundesregierung den Eindruck, es läge eine Begriffsverwirrung vor. Der Querschnittsansatz des Gender Mainstreaming ist weder identisch mit Frauenförderung noch in Deckungsgleichheit zu bringen mit der zielgerichteten Resolution 1325. Gender Mainstreaming ist eine Methode, mit der Gerechtigkeit zwischen Männern und Frauen hergestellt werden soll. Die Ministerien und Behörden sind verpflichtet, jede politische Initiative zu prüfen, ob sie Frauen und Männer gleichermaßen fördert, und wenn nicht, entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen.
Resolution 1325 hingegen beinhaltet Ziele, die sich unter drei P´s zusammenfassen lassen:
Prävention von Kriegen,
Partizipation von Frauen auf allen Ebenen von Friedensprozessen (Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten),
Protektion von Frauen und Mädchen in Kriegs- und Krisenregionen, insbesondere vor sexualisierter Gewalt.
Die Regierungen vieler anderer europäischer Länder sehen das nachweislich ähnlich. Wiewohl sie im Rahmen der EU-Gesetze ebenfalls verpflichtet sind, Gender Mainstreaming anzuwenden, vermeiden sie die Falle, direkt oder indirekt zu behaupten, dass diese Querschnittsaufgabe und die Umsetzung Resolution 1325 die gleichen Resultate hervorbrächten. In den letzten Jahren haben acht europäische Staaten einen umfassenden nationalen Aktionsplan zur Umsetzung von Resolution 1325 erstellt: Großbritannien, Spanien, Dänemark, Norwegen, Schweden, Schweiz, Österreich und Island. Hier bahnt sich anscheinend ein europaweiter Trend an, den der Frauensicherheitsrat im Übrigen durch europäische Initiativen voranzutreiben sucht. Denn auch zuständige ParlamentarierInnen in den einzelnen Ländern und auf EU-Ebene arbeiten an der Entwicklung von nationalen Aktionsplänen zur Umsetzung von Resolution 1325, da auch sie diese für unverzichtbar halten, wenn die Vorgaben der Resolution erfüllt werden sollen.
Nur die Bundesregierung verschließt sich diesen Erkenntnissen und Argumenten. Damit wird sie ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht, als „Zivilmacht“ aufzutreten. Eine zivile Macht muss alles daran setzen, die gesamte Bevölkerung einzubeziehen und die gleichberechtigte Repräsentanz und Entscheidungsbefugnis von Frauen und Männern zu gewährleisten – im eigenen Land wie in den Zielländern ihrer Außen- und Sicherheitspolitik.
Ein nationaler Aktionsplan bietet zudem die Chance, konkrete Zeitvorgaben und Quoten für verschiedene Bereiche und Maßnahmen zu formulieren. Aus Sicht des Frauensicherheitsrates und vieler anderer internationaler Frauenorganisationen ist die Umsetzung der Resolution national wie international auch daran gescheitert, dass die meisten Regierungen ebenso wie die EU nur Absichtserklärungen und Lippenbekenntnisse formuliert haben, aber keine messbar formulierten Ziele. Der Frauensicherheitsrat der Bundesregierung hat dazu bereits im Jahre 2003 einen Entwurf für einen nationalen Aktionsplan vorgelegt, der klare und überprüfbare Kriterien zur Umsetzung der Resolution beinhaltet. Dies entspricht auch einer Vorgabe des früheren UN-Generalsekretärs Kofi Annan.
(Ausschnitt aus dem Schattenbericht des FSR 08 – weitere Infos unter www.un1325.de)