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WILPF Advocacy

Keine Bewaffnung von Drohnen

Am Wochenende (28. und 29. Januar 2022) wird auf der Bundesdelegiertenkonferenz (BKD) vom Bündnis 90/Die Grünen der Antrag A-06 „Aufrüstungsspirale beenden: Entschiedene Friedenspolitik statt Drohen mit Drohnen!“ behandelt. Wir rufen alle Delegierten dazu auf, dem Antrag zuzustimmen.

Wir rufen alle Delegierten dazu auf, dem Antrag zuzustimmen und sich damit gegen eine Bewaffnung von vorhandenen und neuen Drohnen in dieser Legislaturperiode auszusprechen. Ebenso befürworten wir eine breite partei-interne Debatte über die Folgen des Einsatzes bewaffneter Drohnen und möchten uns daran beteiligen.

In unserem Statement zum Koalitionsvertrag 2021-2025 haben wir unsere Kritik an bewaffneten Drohnen deutlich gemacht:

Wir lehnen ab, dass die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in der neuen Legislaturperiode ermöglicht wird. Die Koalition begründet diese Anschaffung mit dem “Schutz von Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz” (S. 149). Sowohl von der SPD, die sich selbst als “Friedenspartei” bezeichnet, als auch von Bündnis 90/Die Grünen, einer Partei mit Wurzeln in der Friedensbewegung, erhofften wir uns, dass die Anschaffung von bewaffneten Drohnen nicht unterstützt wird. Insbesondere da die zuvor von der SPD eingesetzte Projektgruppe zu dieser Thematik zur Erkenntnis kam, dass es effektivere Möglichkeiten zum Schutz von Soldat*innen gibt. Außerdem fühlt sich die Bevölkerung vor Ort durch den Einsatz von Drohnen einer ständigen Bedrohung und Überwachung ausgesetzt, wodurch das Erreichen von Zielen und Zusammenarbeit erschwert werden kann. Ebenso wird eine Fortentwicklung hin zu vollautomatisierten Waffensystemen (s. unten) wahrscheinlicher.

Durch Recherchen über den Drohneneinsatz der USA ist bekannt, dass zahlreiche Zivilist*innen “aus Versehen” (sog. collateral damage) getötet werden. Der Einsatz von bewaffneten Drohnen reproduziert darüber hinaus geschlechtsspezifische und rassistische Vorurteile. So wurden beim Einsatz in Afghanistan vor allem männlich gelesene Personen in einem für das Militär geeignetem Alter (‘military aged male’) zum Zielobjekt von Drohnen. Auch solche Aspekte und ihre Auswirkungen müssen bei der Erarbeitung von Auflagen zum Einsatz bewaffneter Drohnen von der neuen Bundesregierung unbedingt mitberücksichtigt werden.

Weitere Informationen: